Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 9

Der Markt Thalmässing erklärt – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt